Nebenkosten für unser Haus: Abwassergebühr
Nebenkosten für unser Haus: Abwassergebühr
Donnerstag, 29. Januar 2009,
Sonntag, 31. Januar 2016
Zu den Nebenkosten, die für unser Haus anfallen, zählen wir die Abwassergebühr. Die von zu zahlende Abwassergebühr wird uns, von der für uns zuständigen Amtsverwaltung, in Rechnung gestellt. Einmal pro Jahr erhalten wir einen Abgabenbescheid. In diesem Abgabenbescheid ist, neben anderen Steuern und Abgaben, die Abwassergebühr aufgeführt. In diesem Abgabenbescheid wird die Abwassergebühr als Kanalgebühr bezeichnet.
[…]
Die Abwassergebühr (Kanalgebühr) wird ab 2016 für unseren Haushalt nach der tatsächlich entstandenen Abwassermenge berechnet
Seit Januar 2016 wird für unseren Haushalt die Abwassergebühr nach der tatsächlich erzeugten Menge an Abwasser berechnet.
Zunächst wurde für unseren Haushalt die Abwassermenge auf 80 m³ geschätzt. Am Jahresende soll sie dann genau ermittelt werden.
Pro cbm Abwasser sind 1,66 EUR zu zahlen. Daraus ergibt sich zunächst eine Kanalgebühr von 80 cbm * 1,66 EUR = 132,80 EUR.
Die Abwassergebühr (Kanalgebühr) wurde für unseren Haushalt bis Ende 2015 pauschal pro Person erhoben
Die Kanalgebühr wurde bis Ende 2015 pauschal pro Person erhoben. Für jede in unserem Haushalt gemeldete Person wurde eine Kanalgebühr von 74,00 EUR pro Jahr erhoben. Die von uns zu zahlende Kanalgebühr betrug somit bis 2015 148,00 EUR pro Jahr.
Die Abwassergebühr (Kanalgebühr) war für unseren Haushalt bis Ende 2015 unabhängig vom Wasserverbrauch
Die uns in Rechnung gestellte Abwassergebühr (Kanalgebühr) war bis Ende 2015 unabhängig von unserem tatsächlichen Wasserverbrauch. Unabhängig davon, ob wir wenig oder viel Wasser verbrauchen, fiel die Kanalgebühr immer in der gleichen Höhe an.
Die Abwassergebühr (Kanalgebühr) ist in vier Teilbeträgen zu zahlen
Die Kanalgebühr ist in vier Teilbeträgen zu zahlen. Die Teilbeträge sind fällig am 15.02, 15.05, 15.08 und 15.11. eines Jahres.
Meinung, Anregungen und Kritik
Stichworte
Stichworte >>Lust auf Sparen<<
Zurück zu Methoden